UNTERNEHMEN

Ein Unternehmer muss nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch viele rechtliche Aspekte berücksichtigen. Zur Vermeidung schwerwiegender Fehler bedarf es kompetenten Rates, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge. Der Notar ist bei der Beantwortung der in diesem Zusammenhang auftretenden Fragen eine verlässliche Hilfe.

Optimale Rechtsform

Zunächst stellt sich die Frage nach der optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage.

Firma

Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen ist der Notar behilflich. Die Firma ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Sie muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen hinreichend unterscheidet. Der Firmenname kann auch ein unterscheidungskräftiger Phantasiename sein, der nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen ist (z.B. Paradiso GmbH für ein Sonnenstudio). In jedem Fall muss die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennbar sein.

Eintragungen im Handelsregister

Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse eines Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind beispielsweise:

Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Der Notar formuliert den Text der Anmeldung und überwacht die richtige Eintragung im Handelsregister. Der Notar berät auch umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und klärt etwaige Zweifel mit dem Registergericht. Die Notarkosten für die Anmeldung halten sich dabei in bescheidenen Grenzen. 

Umstrukturierung und Verkauf von Unternehmensanteilen

Aufgrund der rasanten wirtschaftlichen Entwicklungen müssen auch kleine und mittelständige Unternehmen sich immer häufiger mit Maßnahmen wie die Rechtsformumwandlung, Zusammenschluss und Verschmelzung auseinandersetzen. Typische Beispiele für solche Veränderungen eines eingeführten Betriebs sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.

In der Sache handelt es sich hier um komplizierte rechtliche Vorgänge, weshalb der Gesetzgeber in vielen Fällen die Mitwirkung durch den Notar vorgesehen hat.

Unternehmensnachfolge

Das Versäumnis, rechtzeitig sinnvolle Nachfolgeregelungen zu treffen, kann oftmals verheerende Konsequenzen für ein Unternehmen haben, wodurch auch zahlreiche Arbeitsplätze gefährdet sein können. Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung sind die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner Angehörigen. Dabei kommt es vor allem darauf an, geeignete Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und möglichst noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb einzubinden.

Der Unternehmer sollte allerdings nicht nur die geplante Unternehmensnachfolge im Blick haben. Auch die Auswirkungen eines plötzlichen Ablebens auf das Unternehmen sollten berücksichtigt werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und aufstrebenden Unternehmens bedeuten.

Insgesamt ist dringend davon abzuraten, die Unternehmensnachfolge ohne vorherige sachverständige Beratung etwa mit einem privatschriftlichen Testament regeln zu wollen.

Eine wesentliche Aufgabe von mir als Ihre Notarin liegt darin, Sie als Unternehmen - unter Berücksichtigung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen - zu den Möglichkeiten einer testamentarischen oder vertraglichen Unternehmensnachfolge zu beraten.